Erwägungsgrund 3 32013R0870
Nach dem Beschluss 2013/387/EU des Rates vom 9. Juli 2013 über die Einführung des Euro durch Lettland am 1. Januar 2014 erfüllt Lettland die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro und wird die für Lettland geltende Ausnahmeregelung mit Wirkung vom 1. Januar 2014 aufgehoben.