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Zur Verstärkung des für die Betrugsbekämpfung verfügbaren Instrumentariums hat die Kommission unter Wahrung des Grundsatzes der internen Organisationsautonomie jedes Organs mit dem Beschluss 1999/352/EG, EGKS, Euratom innerhalb ihrer Verwaltungsstruktur das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (im Folgenden „Amt“) errichtet, das den Auftrag hat, administrative Untersuchungen zur Bekämpfung von Betrug durchzuführen. Die Kommission hat dem Amt volle Unabhängigkeit bei seiner Untersuchungstätigkeit gewährt. Gemäß dem Beschluss 1999/352/EG, EGKS, Euratom übt das Amt bei der Durchführung von Untersuchungen die durch das Unionsrecht übertragenen Befugnisse aus.
Zur intensiveren Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union und…
Die Kommission hat durch den Beschluss 1999/352/EG, EGKS, Euratom das ihr angegliederte Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) errichtet, das…
Das Amt übt die Befugnisse der Kommission zur Durchführung externer Verwaltungsuntersuchungen aus, welche dazu dienen, die Bekämpfung von Betrug, Korruption und…
Im Zusammenhang mit externen Untersuchungen sollte das Amt mit der Ausübung der Befugnisse beauftragt werden, die der Kommission durch die Verordnung (Euratom,…
Das Mandat des Amtes sollte die Durchführung von Untersuchungen innerhalb der durch die Verträge oder auf deren Grundlage geschaffenen Organe, Einrichtungen und…
Im Zusammenhang mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Union kann es sich bei den von den Mitgliedstaaten, der Kommission, dem Rechnungshof und dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.