Erwägungsgrund 1 32013R0883
Die Organe der Union und die Mitgliedstaaten messen dem Schutz der finanziellen Interessen der Union sowie der Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union große Bedeutung bei. Die diesbezügliche Zuständigkeit der Kommission hängt eng mit ihrer Aufgabe der Ausführung des Haushaltsplans gemäß Artikel 317 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zusammen; die Bedeutung entsprechender Maßnahmen wird durch Artikel 325 AEUV bestätigt.