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Um u. a. den Verbrauchern ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten, dürfen die verwendeten Angaben nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein. Dasselbe Prinzip sollte für die Verwendung allgemeiner Bezeichnungen gelten, die auf Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hindeuten könnten. Um dieses Ziel zu erreichen und in Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müssen die nationalen Behörden sich bei der Beurteilung der Frage, wie der Durchschnittsverbraucher in einem gegebenen Fall typischerweise reagieren würde, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs auf ihre eigene Urteilsfähigkeit verlassen.
Es ist wichtig, dass Angaben über Lebensmittel vom Verbraucher verstanden werden können und es ist angezeigt, alle Verbraucher vor irreführenden Angaben zu…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 soll u. a. sichergestellt werden, dass gesundheitsbezogene Angaben wahrheitsgemäß, klar, verlässlich und für den…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 soll u. a. sichergestellt werden, dass gesundheitsbezogene Angaben wahrheitsgemäß, klar, verlässlich und für den…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 soll u. a. sichergestellt werden, dass gesundheitsbezogene Angaben wahrheitsgemäß, klar, verlässlich und für den…
Angesichts der wissenschaftlichen Stellungnahme der Behörde und damit derartige gesundheitsbezogene Angaben, mit denen auf das Ausmaß der angegebenen Wirkung…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 soll u. a. sichergestellt werden, dass gesundheitsbezogene Angaben wahrheitsgemäß, klar, verlässlich und für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.