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Abweichend von Artikel 3 Absatz 2 können Stoffe und Gemische vor dem 1. Dezember 2014 bzw. dem 1. Juni 2015 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.
Abweichend von Artikel 3 Absatz 2 müssen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestufte, gekennzeichnete und verpackte Stoffe, die vor dem 1. Dezember 2014 in Verkehr gebracht werden, bis zum 1. Dezember 2016 nicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung neu gekennzeichnet und neu verpackt werden.
Abweichend von Artikel 3 Absatz 2 müssen gemäß der Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestufte, gekennzeichnete und verpackte Gemische, die vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht werden, bis zum 1. Juni 2017 nicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung neu gekennzeichnet und neu verpackt werden.
Abweichend von Artikel 3 Absatz 3 können die harmonisierten Einstufungen gemäß Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung vor den in Artikel 3 Absatz 3 genannten Daten angewandt werden.
Abweichend von Artikel 62 Unterabsatz 2 der vorliegenden Verordnung und ergänzend zu den Anforderungen des Absatzes 1 des vorliegenden Artikels können Stoffe…
Abweichend von Artikel 3 Absatz 2 dürfen Stoffe bereits vor dem 1. Dezember 2014 und Gemische bereits vor dem 1. Juni 2015 gemäß der Verordnung (EG) Nr.…
Abweichend von Artikel 3 Absatz 2 müssen Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft, gekennzeichnet und verpackt und bereits vor dem 1.…
Lieferanten sollten die Möglichkeit haben, die harmonisierten Einstufungen gemäß Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, geändert durch die…
Die berichtigte harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen sollte ab dem Tag des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung gelten.…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt 4 Normen, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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