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Die Kommission kann einen oder mehrere Mitgliedstaaten auf Antrag ermächtigen, für einen begrenzten Zeitraum Vereinfachungen bei der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften – insbesondere im IT-gestützten Bereich – zu testen. Diese Tests wirken sich nicht auf die Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten aus, die nicht an den Tests teilnehmen, und werden regelmäßig bewertet.
Um weitere Möglichkeiten für Zoll- und Handelserleichterungen – insbesondere unter Einsatz modernster Hilfsmittel und Technologien – zu sondieren, sollte den…
Im Wege von Vereinbarungen und entsprechend den von allen betroffenen Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen können vereinfachte Verfahren für Beförderungen…
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung des Verfahrens für die Abgabe einer vereinfachten Anmeldung. Diese Durchführungsrechtsakte werden…
Sofern die in den zollrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Voraussetzungen für eine bestimmte Art der Vereinfachung erfüllt sind, bewilligen die Zollbehörden…
Ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die letzte der im vorherigen Erwägungsgrund genannten Erklärungen im Gemeinsamen Ausschuss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.