Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bis zum 28. Februar 2034 können es die Zollbehörden zulassen, dass eine Person Waren auf Grundlage einer vereinfachten Zollanmeldung, in der auf bestimmte in Artikel 76 genannte Informationen oder Unterlagen verzichtet wird, in ein Zollverfahren überführt.
Bis zum 28. Februar 2031 können die Zollbehörden die regelmäßige Verwendung der vereinfachten Zollanmeldung bewilligen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte nach Artikel 282 zu erlassen, um diese Verordnung durch die Festlegung der Bedingungen zu ergänzen, die für die Erteilung der Genehmigung gemäß Absatz 2 des vorliegenden Artikels gelten.
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung des Verfahrens für die Abgabe einer vereinfachten Anmeldung. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 283 Absatz 4 genannten Prüfverfahren erlassen.
Die Zollbehörden können zulassen, dass eine Person Waren aufgrund einer vereinfachten Zollanmeldung, in der auf bestimmte der in Artikel 162 genannten Angaben…
Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um die Bedingungen für die Erteilung der in Artikel 182 Absatz 1 genannten…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte nach Artikel 282 zu erlassen, um diese Verordnung durch die Festlegung der Bedingungen zu…
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung des Verfahrens für die Änderung der Zollanmeldung nach der Überlassung der Waren gemäß Absatz 3…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte nach Artikel 282 zu erlassen, um diese Verordnung durch die Festlegung der Bedingungen zu…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte nach Artikel 282 zu erlassen, um diese Verordnung durch Festlegung der spezifischen Fälle zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.