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Die Erteilung von Bewilligungen für mehrere besondere Verfahren mit einer einzigen Sicherheitsleistung und bei einer einzigen für die zollamtliche Überwachung zuständigen Zollstelle sollte erleichtert werden, und es sollten einfache Vorschriften über die Entstehung einer Zollschuld in diesen Fällen erlassen werden. Es sollte als Grundprinzip gelten, dass der Zoll der in ein besonderes Verfahren übergeführten Waren oder der aus ihnen hergestellten Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Entstehung der Zollschuld zu ermitteln sind. Sofern dies wirtschaftlich gerechtfertigt ist, sollte es jedoch auch möglich sein, den Zoll für den Zeitpunkt zu ermitteln, zu dem die Waren in ein besonderes Verfahren übergeführt werden. Die gleichen Grundsätze sollten auch für die üblichen Behandlungen gelten.
die Regeln für die Bemessung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, der auf Waren zu erheben ist, für die im Rahmen eines besonderen Verfahrens eine…
Kann der Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld nicht genau bestimmt werden, so ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Zollbehörden feststellen, dass sich die…
in bestimmten Fällen, in denen die Waren in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführt wurden,
sie leisten eine Sicherheit nach Artikel 89, wenn für in ein besonderes Verfahren übergeführte Waren eine Zollschuld oder andere Abgaben entstehen können,
der Zeitpunkt, zu dem die Zollanmeldung der Waren zum Zollverfahren angenommen worden ist, wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine Voraussetzung für die…
Es ist erstrebenswert, alle Fälle des Entstehens einer Einfuhrzollschuld – mit Ausnahme der Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.