Erwägungsgrund 5 32014R1084
Ein solches, auf Natriumbicarbonat, Diphosphaten und Hefe beruhendes Teiglockerungssystem kann alternativ zur Verwendung von backfertigem Mehl verwendet werden, in dem höhere Gehalte an Phosphaten zulässig sind. Die Zulassung der Verwendung von Diphosphaten in Fertigteigen auf Hefebasis wird daher nicht zu einer höheren Aufnahme von Phosphaten führen. Daher sollte die Verwendung von Diphosphaten als Backtriebmittel und Säureregulator in Teigen auf Hefebasis, die als Basis für die Zubereitung von Pizzas, Quiches, Kuchen und ähnlichen Erzeugnissen verwendet werden, zugelassen werden.