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Am 2. April 2013 wurde ein Antrag gestellt auf Berichtigung der EU-Liste im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Verwendung von kupferhaltigen Komplexen der Chlorophylle und Chlorophylline (E 141) sowie von Paprikaextrakt (Capsanthin, Capsorubin) (E 160c) und auf Genehmigung der Verwendung von Echtem Karmin (E 120) und Annatto (Bixin, Norbixin) (E 160b) in bestimmtem gereiftem Käse, und dieser Antrag wurde gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten ersuchen, um…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird unter der Lebensmittelkategorie 1.7.2 „Gereifter Käse“ Folgendes geändert: 1. Der Eintrag zu E 120…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten ersuchen, um…
Im Laufe des Jahres 2013 gingen Anträge auf Genehmigung der Verwendung von Aluminiumlacken aus Riboflavinen (E 101) und auf Ausweitung der Verwendung von…
Die Verwendung von Echtem Karmin (E 120) sowie von Annatto (Bixin, Norbixin) (E 160b) ist derzeit in bestimmtem gereiftem Käse gestattet. Die gleiche technische…
Auf Antrag einiger Mitgliedstaaten und/oder der Fleischindustrie erfolgte eine Prüfung bestimmter Verwendungen von Kurkumin (E 100), Echtem Karmin (E 120),…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.