Erwägungsgrund 15 32014R0703Ausgehend von den begründeten Stellungnahmen der Behörde und unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren erfüllen die entsprechenden Änderungen der RHG die…
Erwägungsgrund 11 32015R0603Ausgehend von den begründeten Stellungnahmen der Behörde und unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren erfüllen die entsprechenden Änderungen der RHG die…
Erwägungsgrund 11 32014R0398VERORDNUNG (EU) Nr. 398/2014 DER KOMMISSION vom 22. April 2014 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Benthiavalicarb, Cyazofamid, Cyhalofop-butyl, Forchlorfenuron, Pymetrozin und Silthiofam in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Ausgehend von den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Behörde und unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren, erfüllen die entsprechenden Änderungen…
Erwägungsgrund 13 32014R1146VERORDNUNG (EU) Nr. 1146/2014 DER KOMMISSION vom 23. Oktober 2014 zur Änderung der Anhänge II, III, IV und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Anthrachinon, Benfluralin, Bentazon, Bromoxynil, Chlorthalonil, Famoxadon, Imazamox, Methylbromid, Propanil und Schwefelsäure in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Ausgehend von den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Behörde und unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren erfüllen die betreffenden Änderungen der…
Erwägungsgrund 11 32014R0318VERORDNUNG (EU) Nr. 318/2014 DER KOMMISSION vom 27. März 2014 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Fenarimol, Metaflumizon und Teflubenzuron in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Ausgehend von den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Behörde und unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren erfüllen die entsprechenden Änderungen…
Erwägungsgrund 14 32013R0034VERORDNUNG (EU) Nr. 34/2013 DER KOMMISSION vom 16. Januar 2013 zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 2-Phenylphenol, Ametoctradin, Aureobasidium pullulans (Stämme DSM 14940 und DSM 14941), Cyproconazol, Difenoconazol, Dithiocarbamaten, Folpet, Propamocarb, Spinosad, Spirodiclofen, Tebufenpyrad und Tetraconazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Ausgehend von den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Behörde und unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren erfüllen die entsprechenden Änderungen…