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Für diese drei Stoffe sind in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 899/2012 der Kommission , vorläufige RHG für frische Kräuter und Kräutertees festgesetzt worden, die gelten, bis Überwachungsdaten zum Vorkommen dieser Stoffe in den betreffenden Erzeugnissen vorgelegt werden. Diese Daten sind der Kommission inzwischen vom Europäischen Kräuterteeverband (EHIA) vorgelegt worden, und aus ihnen geht hervor, dass in diesen Erzeugnissen keine Rückstände dieser Stoffe mehr vorkommen, außer Profenofos in frischen Kräutern und Rosenblütenblättern. Die Geltungsdauer der vorläufigen RHG für Profenofos in frischen Kräutern und Rosenblütenblättern sollte daher bis zur Vorlage weiterer Überwachungsdaten verlängert werden; für alle anderen Pestizid- und Erzeugniskombinationen innerhalb der Gruppe der frischen Kräuter und der Kräutertees sollten die vorläufigen RHG auf die betreffenden Bestimmungsgrenzen gesenkt werden.
Bis zur Vorlage und Bewertung neuer Daten und Informationen über das natürliche Vorkommen oder die natürliche Bildung von Nikotin in den betreffenden…
Bezüglich Nikotin wurden bis zur Vorlage und Bewertung neuer Daten und Informationen über das natürliche Vorkommen oder die natürliche Bildung des Stoffes in…
Für Pyridat legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen versehene…
(2) Untere analytische Bestimmungsgrenze.“ (F) = Fettlöslich Carbaryl (F) (+) Innerhalb eines Jahres sind diese RHG zu überprüfen und die Überwachungsdaten zum…
Bis zur Vorlage weiterer Rückstandsdaten wurden bezüglich Fluopyram durch die Verordnung (EU) Nr. 270/2012 für verschiedene Erzeugnisse vorläufige RHG…
Die Behörde kam in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen zu dem Schluss, dass die vorgelegten Daten zu Fosetyl auf Kartoffeln, Propyzamid auf Wurzeln von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.