Gesetze
Gesetz wird geladen …
BAC ist kein genehmigter Pflanzenschutzmittelwirkstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates . DDAC wurde als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln zur Verwendung auf Zierkulturen genehmigt, jedoch wurden alle Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die DDAC enthalten, zurückgezogen, nachdem die Genehmigung widerrufen worden war . Beide Stoffe werden als Biozide zur Desinfektion verwendet. Diese Verwendung kann zu nachweisbaren Rückständen in Lebensmitteln führen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) erhob 2012 und 2013 Überwachungsdaten, um dem Vorhandensein von Rückständen von…
Bislang wurden für Benzalkoniumchlorid (BAC) und Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) keine spezifischen Rückstandshöchstgehalte (RHG) festgelegt, und diese…
Das Inverkehrbringen oder die Verwendung von PCP sind durch Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates verboten. Das…
Die Behörde zog in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme den Schluss, dass die Risikobewertung aufgrund der wenigen zur Verfügung stehenden Informationen…
Die Kommission erhielt Informationen von Mitgliedstaaten und Unternehmern, nach denen BAC und DDAC in oder auf bestimmten Erzeugnissen vorhanden sind und zu…
Die Chemikalien EDB (1,2-Dibromethan) und Dinoseb und seine Salze und Ester unterliegen der Richtlinie 79/117/EWG des Rates vom 21. Dezember 1978 über das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.