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BAC ist kein gemäß der Verordnung (EC) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates genehmigter Wirkstoff zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln. DDAC wurde als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln zur Anwendung bei Zierkulturen genehmigt, doch nach dem Widerruf der Genehmigung wurden alle Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff DDAC zurückgezogen . Allerdings werden beide Stoffe als Biozide zur Desinfektion eingesetzt. Diese Verwendung kann zu nachweisbaren Rückständen in Lebensmitteln führen. Deshalb wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 1119/2014 der Kommission für beide Stoffe vorläufige RHG für alle Erzeugnisse festgelegt, da die Lebensmittelunternehmer den Nachweis erbrachten, dass die Rückstände dieser Stoffe in Lebensmittelerzeugnissen aufgrund ihrer Verwendung als Biozid den Standard-RHG von 0,01 mg/kg häufig überschreiten. Eine Überprüfung dieser RHG auf der Grundlage von Überwachungsdaten war nach fünf Jahren vorgesehen.
BAC ist kein genehmigter Pflanzenschutzmittelwirkstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates . DDAC wurde als…
Die Kommission hat die Überwachungsdaten für BAC analysiert und festgestellt, dass Rückstände dieses Stoffs nach wie vor in mehreren Erzeugnissen vorhanden…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) erhob 2012 und 2013 Überwachungsdaten, um dem Vorhandensein von Rückständen von…
Die Behörde zog in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme den Schluss, dass die Risikobewertung aufgrund der wenigen zur Verfügung stehenden Informationen…
Bislang wurden für Benzalkoniumchlorid (BAC) und Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) keine spezifischen Rückstandshöchstgehalte (RHG) festgelegt, und diese…
Die Kommission erhielt Informationen von Mitgliedstaaten und Unternehmern, nach denen BAC und DDAC in oder auf bestimmten Erzeugnissen vorhanden sind und zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.