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Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1045/2011 der Kommission wurde die Nichtaufnahme von Asulam in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt. Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Asulam wurden widerrufen. Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a sollten daher die in Anhang III aufgeführten RHG für diesen Wirkstoff gestrichen werden.
Mit dem Durchführungsbeschluss 2011/262/EU der Kommission wurde die Nichtaufnahme von Propisochlor in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt. Alle…
Mit dem Durchführungsbeschluss 2011/329/EU der Kommission wurde die Nichtaufnahme von Dicloran in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt. Alle geltenden…
Mit der Entscheidung 2008/745/EG der Kommission wurde die Nichtaufnahme von Cyanamid in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt. Alle geltenden…
Die Nichtaufnahme von Ethoxyquin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates wurde durch die Entscheidung 2011/143/EU der Kommission festgelegt. Alle…
Gemäß Artikel 11e der Verordnung (EG) Nr. 1490/2002 nahm der Antragsteller seinen Antrag auf Aufnahme des Wirkstoffs in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG…
Gemäß der Entscheidung 2008/934/EG wird Metosulam nicht aufgenommen; Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff werden bis zum 31. Dezember 2011…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.