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VERORDNUNG (EU) Nr. 1137/2014 DER KOMMISSION vom 27. Oktober 2014 zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Verarbeitung von Nebenprodukten der Schlachtung, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind (Text von Bedeutung für den EWR)
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