Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für Chlorthalonil hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 vorgelegt . Sie zog den Schluss, dass bezüglich der RHG für Äpfel, Birnen, Quitten, Mispeln, Japanische Wollmispel, Aprikosen, Pfirsiche, Tafel- und Keltertrauben, Erdbeeren, Stachelbeeren, Bananen, Papayas, Kartoffeln, Karotten, Knollensellerie, Meerrettich, Pastinaken, Petersilienwurzel, Schwarzwurzeln, Weiße Rüben, Knoblauch, Zwiebeln, Schalotten, Frühlingszwiebeln, Tomaten, Auberginen, Schlangengurken, Gewürzgurken, Zucchini, Melonen, Kürbis, Wassermelonen, Blumenkohl, Rosenkohl (Kohlsprossen), Kopfkohl, Sellerieblätter, Petersilie, Bohnen (frisch, mit Hülsen), Bohnen (frisch, ohne Hülsen), Erbsen (frisch, mit Hülsen), Erbsen (frisch, ohne Hülsen), Linsen (frisch), Spargel, Stangensellerie, Porree, Kulturpilze, Bohnen (getrocknet), Linsen (getrocknet), Erbsen (getrocknet), Süßlupinen (getrocknet), Erdnüsse, Gerstenkorn, Haferkorn, Weizenkorn, Roggenkorn, Hopfen, Schwein (Fleisch, Fett, Leber und Nieren), Rind (Fleisch, Fett, Leber und Nieren), Schaf (Fleisch, Fett, Leber und Nieren), Ziege (Fleisch, Fett, Leber und Nieren), Geflügel (Fleisch, Fett und Leber), Milch (von Rindern, Schafen und Ziegen) sowie Vogeleier nicht alle Informationen vorlägen und eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich sei. Da für Verbraucher kein Risiko besteht, sollten die RHG für diese Erzeugnisse in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf ihren bisherigen Wert oder den von der Behörde ermittelten Wert festgelegt werden. Diese RHG werden unter Berücksichtigung der Informationen, die innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung zur Verfügung stehen, überprüft.
Für Iprodion hat die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen versehene…
Für Cyprodinil hat die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen versehene…
Für Pirimicarb legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Pyridat legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen versehene…
Für Clothianidin legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Spinosad legte die Behörde eine begründete Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.