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Anhang VIII Kapitel A der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Vorschriften für den Handel mit lebenden Tieren, Samen und Embryonen innerhalb der Union und sieht u. a. die Ausnahme homozygoter ARR-Schafsembryonen von sonstigen Anforderungen bezüglich der klassischen Scrapie im Kontext des Handels innerhalb der Union vor. Am 24. Januar 2013 nahm die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein wissenschaftliches Gutachten zum Risiko einer Übertragung der klassischen Scrapie durch den Transfer von in vivo gewonnenen Embryonen bei Schafen an, in dem sie zu dem Schluss kam, dass das Risiko einer Übertragung der klassischen Scrapie durch Implantation homozygoter oder heterozygoter ARR-Schafsembryonen vernachlässigbar ist, sofern die Empfehlungen und Verfahren der OIE für den Embryo-Transfer eingehalten werden. Die entsprechenden Bestimmungen in Anhang VIII sollten daher dahingehend geändert werden, dass auch der Handel mit heterozygoten ARR-Schafsembryonen innerhalb der Union von sonstigen Anforderungen bezüglich klassischer Scrapie ausgenommen wird.
Anhang VIII Kapitel A der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Vorschriften für den Handel mit lebenden Tieren, Samen und Embryonen innerhalb der Union. Wie…
In Anhang VIII Kapitel A Teil A Nummern 1.2 und 1.3 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sind die Bedingungen festgelegt, die ein Betrieb erfüllen muss, um als…
Die Kapitel E und H von Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthalten Vorschriften für die Einfuhr von Schafen und Ziegen sowie deren Samen und Embryonen…
Die Vorschriften in Anhang VIII Kapitel A der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 über den Handel mit Schafen und Ziegen und deren Samen und Embryonen innerhalb der…
Des Weiteren sollten die in Anhang VIII Kapitel A Teil A Nummer 4.2 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 festgelegten Bedingungen bezüglich Scrapie beim Handel mit…
Die in Anhang VIII Kapitel A Teil A Nummer 4.1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hinsichtlich Scrapie festgelegten Bedingungen für den Handel mit lebenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.