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Gemäß dem Erwägungsgrund 5 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 wird die Kommission eine Verlängerung der Dauer der Zulässigkeit von Adaptern für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 bis 2015 prüfen und vor dem Jahr 2015 weitere Überlegungen über eine langfristige Lösung für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 anstellen.
Die Kommission wird die Verlängerung der Dauer der Zulässigkeit von Adaptern für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 bis 2015 prüfen und vor dem Jahr 2015 weitere…
Die technischen Spezifikationen der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 sollten eine dauerhafte Lösung hinsichtlich des Adapters enthalten. In Anwendung des Prinzips…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 68/2009 der Kommission wurde als Übergangslösung bis zum 31. Dezember 2013 ein Adapter eingeführt, um den Einbau von Kontrollgeräten…
Auf der Grundlage der Fortschritte hinsichtlich der potenziellen Reduzierung der Emissionen oder der Ersetzung von fluorierten Treibhausgasen in Klimaanlagen,…
der Klassen M1 und N1 im Sinne des Anhangs II Teil A der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung…
Anhang I Abschnitt 1 erhält folgende Fassung: „1. Diese Richtlinie gilt für Einrichtungen zur Minderung der Emissionen gasförmiger Schadstoffe und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.