Erwägungsgrund 40 32018R0858
Das EU-Typgenehmigungssystem muss jeden Mitgliedstaat in die Lage versetzen, zu bestätigen, dass jeder Fahrzeugtyp und jeder Typ eines Systems, eines Bauteils und einer selbstständigen technischen Einheit, das/die für diesen Fahrzeugtyp bestimmt ist, die in dieser Verordnung vorgesehenen Prüfungen und Kontrollen der Einhaltung der Typgenehmigungsanforderungen dieser Verordnung durchlaufen hat, und dass der Hersteller für ihn einen Typgenehmigungsbogen erhalten hat. Das EU-Typgenehmigungssystem verpflichtet Hersteller dazu, ihre Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten in Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ herzustellen. Ein Fahrzeughersteller muss das für jedes Fahrzeug durch Ausstellung einer Übereinstimmungsbescheinigung bescheinigen. Jedes mit einer solchen Bescheinigung versehene Fahrzeug sollte auf dem Markt bereitgestellt und in der Union zugelassen werden können.