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Eine Verordnung hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets. Sie ist somit das geeignete Rechtsinstrument zur Festlegung der praktischen Modalitäten für die Durchführung von Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013.
Diese Verordnung gilt für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist.
Eine Verordnung ist das geeignete Rechtsinstrument, da sie klare und ausführliche Regeln vorschreibt, die keinen Raum für eine uneinheitliche Umsetzung durch…
Diese Verordnung gilt für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist.
Angesichts der wesentlichen Änderungen, die an den derzeitigen Regeln vorgenommen werden sollten, ist eine Verordnung das geeignete Rechtsinstrument, um die…
Diese Verordnung wird im Einklang mit dem Beschluss 2010/427/EU des Rates angewandt. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar…
Diese Verordnung gilt für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.