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Mit Anhang XIII Artikel 19 des Statuts, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates , sollen die Organe der Union in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Streitigkeiten hinsichtlich der Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2011 und 2012 sowie der Anpassung des Beitrags zum Versorgungssystem für 2011 beizulegen, um einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union nachzukommen und dabei dem berechtigten Vertrauen des Personals darauf, dass der Rat jedes Jahr über die Anpassung des Beitragssatzes zum Versorgungssystem entscheidet, Rechnung zu tragen.
Mit Artikel 19 des Anhangs XIII des Statuts, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ,…
Mit Artikel 19 des Anhangs XIII des Statuts, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ,…
Im Rahmen eines allgemeinen Ansatzes zur Beilegung der Streitigkeiten und um dem Urteil des Gerichtshofs vom 19. November 2013 in der Rechtssache C-63/12 ,…
In seinem Urteil in der Rechtssache C-63/12, Kommission/Rat, hat der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden „Gerichtshof“) ausgeführt, dass die Organe…
In seinem Urteil in der Rechtssache C-63/12, Kommission/Rat, hat der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden „Gerichtshof“) ausgeführt, dass die Organe…
Aufgrund jüngster und künftiger Urteile in Rechtsstreitigkeiten über die Anpassung der Dienstbezüge und Versorgungsbezüge für die Jahre 2011 und 2012 sowie über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.