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Im Interesse eines versicherungsmathematischen Gleichgewichts des Versorgungssystems der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union sollte der Beitragssatz daher rückwirkend mit Wirkung vom 1. Juli 2011 auf 11 % des Grundgehalts, mit Wirkung vom 1. Juli 2012 auf 10 % des Grundgehalts und mit Wirkung vom 1. Juli 2013 auf 10,9 % des Grundgehalts angepasst werden —
Im Interesse des versicherungsmathematischen Gleichgewichts des Versorgungssystems der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sollte…
Im Interesse des versicherungsmathematischen Gleichgewichts des Versorgungssystems der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union und unter…
Im Interesse des versicherungsmathematischen Gleichgewichts des Versorgungssystems der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union sollte der…
Aufgrund dieses Berichts gilt es, den zur Sicherstellung des versicherungsmathematischen Gleichgewichts des Versorgungssystems der Beamten und sonstigen…
Somit ist der Beitragssatz um das versicherungsmathematische Gleichgewicht des Versorgungssystems der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen…
Im Interesse des versicherungsmathematischen Gleichgewichts des Versorgungssystems der Beamten und sonstigen Bediensteten der Union sollte der Beitragssatz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.