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Das wissenschaftliche Gutachten betreffend Sprotten in der Nordsee umfasst den Zeitraum von Juli bis Juni des Folgejahres, auch wenn die TAC für den Zeitraum von Januar bis Dezember festgelegt wird. Im neuesten wissenschaftlichen Gutachten für den Zeitraum von Juli 2014 bis Juni 2015 ist angegeben, dass die TAC deutlich angehoben werden können. Daher gibt es in der zweiten Jahreshälfte 2014 eine größere Verfügbarkeit von Sprotten als prognostiziert. Da dieser Bestand einer analytischen Abschätzung unterliegt und innerhalb sicherer biologischer Grenzen liegt, sind die Bedingungen für die Anwendung der Artikel 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96, die eine jahresübergreifende Quotenflexibilität erlauben, erfüllt und sollten zulässig sein, um es der Fischerei zu ermöglichen, die größere Verfügbarkeit von Sprotten so effizient wie möglich zu nutzen. Die Verordnung (EU) Nr. 43/2014 des Rates sollte daher entsprechend geändert werden.
Den wissenschaftlichen Gutachten des ICES zufolge sollten die Sprottenfänge in der Nordsee verringert werden. Bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten sollte…
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates kann ein Mitgliedstaat, der über eine Quote für den Bestand verfügt, eine Anhebung der TAC…
In der Verordnung (EU) 2015/2072 des Rates sind die Bestände festgelegt, die sich in der Ostsee innerhalb sicherer biologischer Grenzen befinden. Gemäß den…
Die TAC für Sprotte in den Unionsgewässern der ICES-Division IIa und im ICES-Untergebiet IV für das Jahr 2015 ist derzeit durch die Verordnung (EU) 2015/104 auf…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 kann ein Mitgliedstaat, der über eine Quote für den Bestand verfügt, für den diese TAC festgesetzt wurde, eine Anhebung der…
(5) Vorläufige TAC. Die endgültige TAC wird im Lichte neuer wissenschaftlicher Gutachten im ersten Halbjahr 2009 festgelegt. Art: Sprotte Sprattus sprattus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.