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Aus den jüngsten wissenschaftlichen Gutachten geht hervor, dass der ICES die biologischen Referenzgrößen für den Dorschbestand in den ICES-Unterdivisionen 25 bis 32 nicht festlegen konnte, sondern vielmehr empfohlen hat, dass die TAC für diesen Dorschbestand sich auf die Methode bei begrenzter Datenlage stützen sollten. In Ermangelung biologischer Referenzgrößen ist es unmöglich, die Regeln für die Festsetzung der Fangmöglichkeiten für den Dorschbestand in den ICES-Unterdivisionen 25 bis 32 einzuhalten. Da die Nichtfestsetzung der Fangmöglichkeiten eine ernsthafte Bedrohung für die Nachhaltigkeit dieses Bestands darstellen könnte, ist es angezeigt, die TAC für diesen Dorschbestand in Höhe des vom ICES entwickelten und empfohlenen Ansatzes sowie die Fischereiaufwandsbeschränkungen auf den Stand von 2014 festzusetzen. Die Festsetzung der Fischereiaufwandsbeschränkungen auf den Stand von 2014 wird die Einführung der Pflicht zur Anlandung erleichtern, selektivere Fangmethoden vorsehen und zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 beitragen.
In dem wissenschaftlichen Gutachten, das in Bezug auf den Fischereiaufwand für Dorschbestände in der Ostsee vom Internationalen Rat für Meeresforschung (im…
Unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Gutachten kann der Fischereiaufwand für die Dorschbestände in den ICES-Unterdivisionen 22 bis 24 der Ostsee…
Im Lichte der neuesten wissenschaftlichen Gutachten ist es angebracht, diese Flexibilität bei der Bewirtschaftung des Fischereiaufwands für die Dorschbestände…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates sollten die Bestände ermittelt werden, für die verschiedene dort genannte Maßnahmen gelten. Bei Beständen, für…
Im Einklang mit den wissenschaftlichen Gutachten des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für Fischerei (STECF), dem zufolge die Vorschrift über…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische mehrjährige Pläne erstellt wurden, sollten im Einklang mit den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.