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In dem wissenschaftlichen Gutachten, das in Bezug auf den Fischereiaufwand für Dorschbestände in der Ostsee vom Internationalen Rat für Meeresforschung (im Folgenden „ICES“) vorgelegt wurde, ist angegeben, dass in den Fällen, in denen eine Pflicht zur Anlandung für einen spezifischen Bestand Anwendung findet, die Festlegung geringerer Aufwandsbeschränkungen nicht zur Verwirklichung der Ziele der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik beitragen würde. Daher ist es angebracht, die Aufwandbeschränkungen für Dorschbestände in den ICES-Unterdivisionen 22 bis 24 auf den Stand von 2014 festzusetzen. Die Festsetzung der Fischereiaufwandsbeschränkungen auf den Stand von 2014 wird die Einführung der Pflicht zur Anlandung erleichtern und zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 beitragen.
Aus den jüngsten wissenschaftlichen Gutachten geht hervor, dass der ICES die biologischen Referenzgrößen für den Dorschbestand in den ICES-Unterdivisionen 25…
Im Einklang mit den wissenschaftlichen Gutachten des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für Fischerei (STECF), dem zufolge die Vorschrift über…
Im Lichte der neuesten wissenschaftlichen Gutachten ist es angebracht, diese Flexibilität bei der Bewirtschaftung des Fischereiaufwands für die Dorschbestände…
In Anbetracht des jüngsten wissenschaftlichen Gutachtens des Internationalen Rats für Meeresforschung (im Folgenden „ICES“) und im Einklang mit den…
Für kleine pelagische Arten (Hering und Sprotte), Dorsch und Lachs in der Ostsee gilt die Pflicht zur Anlandung gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU)…
Unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Gutachten kann der Fischereiaufwand für die Dorschbestände in den ICES-Unterdivisionen 22 bis 24 der Ostsee…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.