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Die Behörde kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass die Angabe nur zulässig sein sollte, wenn in Lebensmitteln bzw. bei der Ernährung erhebliche Mengen an gesättigten Fettsäuren durch einfach und/oder mehrfach ungesättigte Fettsäuren auf Gramm-für-Gramm-Basis ersetzt werden. Um zu gewährleisten, dass mit der Angabe versehene Lebensmittel erhebliche Mengen an einfach und/oder mehrfach ungesättigten Fettsäuren liefern, ist es angezeigt, die Verwendung der Angabe auf Fette und Öle zu beschränken und sie an die Bedingungen für die nährwertbezogene Angabe „MIT EINEM HOHEN GEHALT AN UNGESÄTTIGTEN FETTSÄUREN“ gemäß dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zu knüpfen.
Bezüglich der Angaben „mit einem hohem Gehalt an einfach ungesättigten Fettsäuren“, „mit einem hohem Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren“ und „mit einem…
Antrag — Einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Antragsteller — Anschrift Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie…
In ihrer Stellungnahme vom 6. Juli 2005 kommt die Behörde zu dem Schluss, dass Omega-3-Fettsäuren, einfach ungesättigte Fettsäuren, mehrfach ungesättigte…
Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wird folgender Text angefügt: „QUELLE VON OMEGA-3-FETTSÄUREN Die Angabe, ein Lebensmittel sei eine Quelle von…
Abweichend von Absatz 1 sind nährwertbezogene Angaben zulässig, a) die sich auf die Verringerung von Fett, gesättigten Fettsäuren, trans-Fettsäuren, Zucker und…
Eine Verminderung des Anteils an gesättigten Fettsäuren hat nur dann eine positive Wirkung, wenn diese Verminderung nicht ersetzt oder durch ungesättigte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.