Gesetze
Gesetz wird geladen …
Eine weitere Ausnahmeregelung in Bezug auf das Einfrieren von Vermögenswerten sollte in der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 vorgesehen werden, damit die Freigabe von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen staatlicher Organisationen Syriens und der syrischen Zentralbank gestattet wird, um Zahlungen im Namen der Arabischen Republik Syrien an die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verifikationsmission der OVCW und der Vernichtung syrischer Chemiewaffen zu ermöglichen.
allein für Zahlungen durch die in den Anhang II aufgeführten staatlichen Organisationen Syriens im Namen der Arabischen Republik Syrien an die OVCW für…
für syrische staatseigene Organisationen gemäß der Auflistung in Anhang I bestimmt sind, damit diese für die Arabische Republik Syrien Zahlungen an die OVCW…
Es ist erforderlich, in dem Beschluss 2013/255/GASP eine Ausnahme von dem Einfrieren von Vermögenswerten einzuführen um die Freigabe von Geldern und…
In Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird folgender Buchstabe angefügt: „i) allein für Zahlungen durch die in den Anhängen II und IIa…
Die in dem Beschluss 2013/255/GASP bezüglich des Einfrierens von Vermögenswerten vorgesehene Ausnahmeregelung für humanitäre Zwecke sollte dahin abgeändert…
Bestimmungen, die Ausnahmen in Bezug auf das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen der syrischen Zentralbank vorsehen, sollten geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.