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Das Bestehen unterschiedlicher Vorschriften über PRIIP, je nach dem Wirtschaftszweig, der die PRIIP anbietet, und Unterschiede der nationalen Regulierung in diesem Bereich führen zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Produkte und Vertriebskanäle und schaffen zusätzliche Hindernisse, die einem Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen und -produkte entgegenstehen. Die Mitgliedstaaten haben bereits abweichende und nicht aufeinander abgestimmte Schritte eingeleitet, um die Unzulänglichkeiten beim Anlegerschutz zu beheben, und es ist wahrscheinlich, dass diese Entwicklung sich fortsetzt. Uneinheitliche Konzepte bei Offenlegungen im Bezug auf PRIIP hemmen die Entwicklung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für die unterschiedlichen PRIIP-Hersteller und für diejenigen, die zu diesen Produkte beraten oder sie verkaufen, und verzerren somit den Wettbewerb und führen zu unterschiedlichen Niveaus beim Anlegerschutz innerhalb der Union. Solche Unterschiede stellen ein Hemmnis für die Errichtung und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts dar.
Darüber hinaus besteht in Mitgliedstaaten mit einem vergleichsweise geringen Schutzniveau ein höheres Geschäftsrisiko, da es leichter ist, Geschäftsgeheimnisse…
Divergierende Ansätze hätten eine Fragmentierung des Binnenmarkts zur Folge, da für Emittenten, Anbieter und die die Zulassung zum Handel an einem geregelten…
Diese Unterschiede führen zu Unsicherheit darüber, welche nationalen Regeln für unlautere Geschäftspraktiken gelten, die die wirtschaftlichen Interessen der…
Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern sind unterschiedlich, was den…
Bestimmte Unterschiede schaffen erhebliche Hindernisse für den Binnenmarkt, von denen die Unternehmer und die Verbraucher betroffen sind. Aufgrund dieser…
Die Unterschiede bei dem von den Mitgliedstaaten vorgesehenen rechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen zeigen, dass Geschäftsgeheimnisse nicht überall in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.