Erwägungsgrund 2 32021L2261RICHTLINIE (EU) 2021/2261 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2021 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG im Hinblick auf die Verwendung von Basisinformationsblättern durch Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Hersteller von verpackten Anlageprodukte für Kleinanleger und…
Erwägungsgrund 1 32021R2259VERORDNUNG (EU) 2021/2259 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 durch Verlängerung der Übergangsregelung für Verwaltungsgesellschaften, Investmentgesellschaften und Personen, die über Anteile von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und Nicht-OGAW beraten oder diese verkaufen (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Hersteller von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und…
§ 1 Nr. 33 FinDAGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Finanzen zur Finanzdienstleistungsaufsicht
Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für…
Art. 5 Abs. 1 32014R1286Bevor Kleinanlegern ein PRIIP angeboten wird, fasst der PRIIP-Hersteller ein Basisinformationsblatt für dieses Produkt im Einklang mit den Anforderungen dieser…
§ 308a Nr. 2 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
die Bereitstellung eines Basisinformationsblattes untersagen, das nicht den Anforderungen der Artikel 6 bis 8 oder 10 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 genügt,…