Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Vermeidung unnötiger zusätzlicher Kosten und Verwaltungslasten sollten die Entscheidung 2008/217/EG und der Beschluss 2011/275/EU auch nach ihrer Aufhebung weiterhin für die in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2008/57/EG genannten Teilsysteme und Projekte gelten.
Zur Vermeidung unnötiger zusätzlicher Kosten und Verwaltungslasten sollten die Entscheidung 2008/232/EG und der Beschluss 2011/291/EU auch nach ihrer Aufhebung…
Um unnötige zusätzliche Kosten und Verwaltungslasten zu vermeiden, sollten die Entscheidung 2008/284/EG und der Beschluss 2011/274/EU auch nach ihrer Aufhebung…
Zur Vermeidung zusätzlicher Kosten und Verwaltungslasten sollte die Entscheidung 2008/163/EG auch nach ihrer Aufhebung weiterhin für die in Artikel 9 Absatz 1…
Um unnötige zusätzliche Kosten und Verwaltungslasten zu vermeiden und nicht in bestehende Verträge einzugreifen, sollte die Entscheidung 2008/164/EG auch nach…
Die Entscheidung 2008/217/EG und der Beschluss 2011/275/EU sollten daher aufgehoben werden.
Im Interesse der ordnungsgemäßen Abwicklung des Handelszeitraums von 2008 bis 2012 und unbeschadet der Möglichkeit, dass die Kommission die für das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.