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Während des am 31. Mai 2021 endenden Übergangszeitraums kann für ein Teilsystem, das Interoperabilitätskomponenten ohne EG-Konformitätserklärung bzw. EG-Gebrauchstauglichkeitserklärung enthält, eine EG-Prüfbescheinigung ausgestellt werden, sofern die in Abschnitt 6.3 des Anhangs genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Herstellung, Umrüstung oder Erneuerung des Teilsystems unter Verwendung der nicht zertifizierten Interoperabilitätskomponenten, einschließlich der Inbetriebnahme, muss innerhalb des in Absatz 1 genannten Übergangszeitraums abgeschlossen sein.
Während des in Absatz 1 genannten Übergangszeitraums
müssen vor der Ausstellung der EG-Prüfbescheinigung nach Artikel 15 der Richtlinie (EU) 2016/797 die Gründe der Nichtzertifizierung von Interoperabilitätskomponenten ordnungsgemäß festgestellt werden;
müssen die nationalen Sicherheitsbehörden nach Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates des Europäischen Parlaments und des Rates in ihren Jahresberichten gemäß Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2016/798 Angaben über die Verwendung nicht zertifizierter Interoperabilitätskomponenten im Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren machen.
Ab 1. Januar 2016 muss für neue Interoperabilitätskomponenten die EG-Konformitätserklärung oder EG-Gebrauchstauglichkeitserklärung vorliegen.
für sie eine EG-Konformitätserklärung und, soweit zum Nachweis der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen erforderlich, eine Gebrauchstauglichkeitserklärung…
führen bei strukturellen Teilsystemen eine EG-Prüfung nach Artikel 15 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang IV Nummer 2 der Richtlinie (EU) 2016/797 und nach…
Die Herstellung, Umrüstung oder Erneuerung des Teilsystems unter Verwendung nicht zertifizierter Interoperabilitätskomponenten muss einschließlich der…
Während eines Übergangszeitraums, der am 1. Januar 2024 endet, kann für Teilsysteme, die Interoperabilitätskomponenten enthalten, für die keine…
Unbeschadet der Bestimmungen in Abschnitt 6.3 des Anhangs kann für Teilsysteme, die Bauteile der Interoperabilitätskomponente „Reibungselement für…
Unbeschadet der Bestimmungen in Abschnitt 6.3 des Anhangs kann für Teilsysteme, die Komponenten der Interoperabilitätskomponente „Reibungselement für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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