Erwägungsgrund 2 32014R1312
Die Interoperabilität von Geodatendiensten ist durch deren Fähigkeit gekennzeichnet, untereinander Daten zu kommunizieren, auszuführen und zu übertragen. Es ist daher notwendig, die Geodatendienste mit weiteren Metadaten zu dokumentieren. In geringerem Maße — anders als bei den Durchführungsbestimmungen zu den Datensätzen — betrifft die Interoperabilität auch die Harmonisierung des Dienstinhalts.