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Hinsichtlich der technischen Vorschriften für die Mitgliedstaaten, Hersteller und Technischen Dienste, die bei der Typgenehmigung und für die Übereinstimmung im Betrieb gelten, wird in der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 wiederholt auf die Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) verwiesen, insbesondere auf die UNECE-Regelung Nr. 49 . Da das Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge (WP.29) eine Änderungsserie 06 zur UNECE-Regelung Nr. 49 verabschiedet hat, müssen die Verweise auf die Euro-VI-Norm hinsichtlich der UNECE-Regelung Nr. 49 aktualisiert werden.
UN-ECE-Regelungen oder deren Änderungen, denen die Union zugestimmt hat oder denen die Union beigetreten ist und die in dieser Verordnung oder in den gemäß…
UN-ECE-Regelungen oder deren Änderungen, denen die Union zugestimmt hat oder denen die Union beigetreten ist und die in Anhang I dieser Verordnung oder in den…
In Anbetracht späterer Änderungen der UN/ECE Regelung Nr. 29 und der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009…
Gemäß dem Beschluss 97/836/EG des Rates ist die Union dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über die Annahme…
Mit dem Beschluss 97/836/EG des Rates ist die Union dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (im Folgenden „UNECE“) über…
Mit dem Beschluss 97/836/EG des Rates ist die Union dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (im Folgenden „UNECE“) über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.