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Es sollte erlaubt sein, dass die OBD-Systeme, die in schwere Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse im beladenen Zustand von bis zu 7,5 Tonnen eingebaut werden, teilweise gemäß den OBD-Vorschriften für leichte Nutzfahrzeuge entwickelt werden, ohne dass dabei ihre Umweltverträglichkeit beeinträchtigt wird.
„schweres Nutzfahrzeug“ Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse im beladenen Zustand von mehr als 3,5 t;
dass alle neuen Fahrzeugtypen der (Unter-)Klassen L3e, L5e, L6e-A und L7e-A auf Ebene der Euro-5-Norm neben OBD-I zusätzlich mit OBD-II ausgerüstet werden;
emissionsfreie Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse im beladenen Zustand von bis zu 4,25 t.
Im Hinblick auf bestimmte Systeme, die von alten Fahrzeugtypen auf neue Fahrzeugtypen übertragen werden, könnte die Anwendung der Bestimmungen über den Zugang…
vorwiegend für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen — Fahrzeugklassen N2 und N3,
Bei Fahrzeugen, die den Anforderungen der Emissionsklassen Euro 6 und Euro VI entsprechen, werden Emissionsmessungen durch bordeigene Diagnosesysteme (OBD)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.