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Die Erfüllung der Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) erfordert die Erstellung von Statistiken über Geldmarktgeschäfte, d. h. über besicherte und unbesicherte Geldmarktgeschäfte sowie bestimmte Geschäfte mit Geldmarktderivaten, wie in dieser Verordnung näher bestimmt, die von monetären Finanzinstituten (MFIs) mit Ausnahme von Zentralbanken und Geldmarktfonds mit anderen MFIs sowie zwischen MFIs und sonstigen Finanzinstituten, dem Staat oder nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften getätigt werden, aber mit Ausnahme von gruppeninternen Transaktionen.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) die Erstellung von Statistiken über die von den monetären…
Die Erhebung solcher Statistiken dient vor allem dazu, der Europäischen Zentralbank (EZB) umfassende, detaillierte und harmonisierte statistische Daten über die…
Um den Meldeaufwand der MFIs dadurch weiter zu verringern, dass die Auferlegung doppelter Berichtspflichten vermieden wird, und zugleich zu gewährleisten, dass…
Der Umfang der für die Erfüllung der Aufgaben des ESZB erforderlichen Berichtspflichten sollte ferner strukturelle Entwicklungen auf den Finanzmärkten…
Die Verordnung (EU) Nr. 1333/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/48) verpflichtet die Berichtspflichtigen zur Meldung statistischer Daten, damit das…
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 der Europäischen Zentralbank vom 24. September 2013 über die Bilanz des Sektors der monetären…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.