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Die Verordnung (EU) Nr. 1333/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/48) verpflichtet die Berichtspflichtigen zur Meldung statistischer Daten, damit das Europäische System der Zentralbanken in Erfüllung seiner Aufgaben Statistiken über Geldmarktgeschäfte erstellen kann.
An die nationalen Zentralbanken wird ein Satz von Meldeanweisungen ausgegeben, in denen die Parameter für die Meldung statistischer Daten nach Maßgabe der…
Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates ist ein grundlegender Bestandteil des rechtlichen Rahmens für die von der Europäischen Zentralbank (im Folgenden…
Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates vom 23. November 1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank ist ein grundlegender…
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 kann die EZB Verordnungen zur Festlegung und Durchführung der vom tatsächlichen Kreis der…
Um der Europäischen Zentralbank (EZB) angemessene Statistiken über die Finanzgeschäfte des Teilsektors Versicherungsgesellschaften in den Mitgliedstaaten, deren…
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt die Europäische Zentralbank (EZB) länderspezifische und vergleichende Zahlungsverkehrsstatistiken. Artikel 2 Absatz 1 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.