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Die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 erfordert die Festlegung detaillierter Durchführungsvorschriften, insbesondere bezüglich der Vorschriften über die Sicherheit von Flugplätzen, zur Aufrechterhaltung eines einheitlichen, hohen Niveaus der Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Union, wobei gleichzeitig das Ziel einer allgemeinen Verbesserung der Sicherheit der Flugplätze verfolgt werden soll.
Ziel der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 ist die Schaffung und Aufrechterhaltung eines einheitlichen, hohen Niveaus der Sicherheit der Zivilluftfahrt in Europa.
Ziel der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 ist die Schaffung und die Aufrechterhaltung eines einheitlichen, hohen Sicherheitsniveaus der Zivilluftfahrt in Europa.…
Im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 sollte die Kommission die erforderlichen Durchführungsbestimmungen erlassen, um die Bedingungen für den…
In der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 sind gemeinsame grundlegende Anforderungen zur Gewährleistung eines einheitlichen, hohen Niveaus an ziviler Flugsicherheit…
Hauptziel der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die…
Hauptziel der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.