Erwägungsgrund 36 32018R1139
Es ist notwendig, die Mitgliedstaaten bei der Durchführung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit Zertifizierung, Aufsicht — insbesondere der gemeinsamen und grenzüberschreitenden Aufsicht — und Durchsetzung zu unterstützen, indem effiziente Rahmenbedingungen für einen gemeinsam nutzbaren Pool von Luftfahrtinspektoren und sonstigen Sachverständigen auf diesem Gebiet geschaffen werden. In diesem Zusammenhang sowie um einen solchen Personalaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden zu ermöglichen, sollte der Agentur eine koordinierende Rolle übertragen werden.