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Um Einheitlichkeit bei der Anwendung gemeinsamer Anforderungen herzustellen, ist es erforderlich, dass die zuständigen Behörden und, wo gegebenenfalls erforderlich, die Agentur bei der Überprüfung der Einhaltung dieser Anforderungen gemeinsame Standards anwenden; die Agentur sollte anwendbare Nachweisverfahren und Anleitungen erarbeiten, um die erforderliche regulatorische Einheitlichkeit zu ermöglichen. Die gemeinsamen Anforderungen sollten für identische Prozesse innerhalb der zuständigen Behörden in den verschiedenen Luftfahrtbereichen sorgen. Sie sollten jedoch der Anwendung geringfügig unterschiedlicher Prozesse nicht entgegenstehen, wenn und soweit dies notwendig oder von Nutzen ist, zum Beispiel im Fall unterschiedlicher Stellen für die Aufsicht über Flugplätze und den Flugbetrieb. Das Sicherheitsziel dieser Anforderungen sollte von den verschiedenen Möglichkeiten der technischen Einhaltung nicht beeinträchtigt werden.
Die Wahrung der Einheitlichkeit bei der Anwendung von gemeinsamen technischen Vorschriften auf dem Gebiet der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von…
Die Notwendigkeit zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der gemeinsamen Lufttüchtigkeits- und Umweltschutzvorschriften für luftfahrttechnische…
In der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 sind gemeinsame grundlegende Anforderungen zur Gewährleistung eines einheitlichen, hohen Niveaus an ziviler Flugsicherheit…
In der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 sind gemeinsame grundlegende Anforderungen zur Gewährleistung eines einheitlichen, hohen Niveaus an ziviler Flugsicherheit…
Alle Mitgliedstaaten sollten gemeinsame wesentliche Anforderungen an die Aufsicht beachten, damit bei qualifizierten Vertrauensdiensten überall ein…
Die Agentur sollte sicherstellen, dass diese Verordnung in der gesamten Union koordiniert und in Übereinstimmung mit der Anwendung der Richtlinie 2003/6/EG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.