Erwägungsgrund 1 32014R0185
Die bulgarische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält einen Fehler, der berichtigt werden sollte. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
Die bulgarische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält einen Fehler, der berichtigt werden sollte. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.