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Im Beschluss 2014/119/GASP ist vorgesehen, dass im Hinblick auf die Stärkung und Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte in der Ukraine die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, die als für die Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte der Ukraine verantwortlich identifiziert wurden, sowie der für Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine verantwortlichen Personen und der mit ihnen verbundenen, natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen eingefroren werden. Diese Personen, Organisationen und Einrichtungen sind im Anhang jenes Beschlusses aufgeführt.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden bestimmte Maßnahmen umgesetzt, die in dem Beschluss 2014/145/GASP vorgesehen sind; die genannte Verordnung…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden bestimmte Maßnahmen umgesetzt, die in dem Beschluss 2014/145/GASP vorgesehen sind; die genannte Verordnung…
Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der Personen, die als für die Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte der…
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 dient zur Umsetzung bestimmter im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehener Maßnahmen und sieht das Einfrieren von Geldern und…
„(1) Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der Personen, die als für die Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte der…
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates dient zur Umsetzung bestimmter im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehener Maßnahmen und sieht das Einfrieren von Geldern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.