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Die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates dient zur Umsetzung bestimmter im Beschluss 2014/119/GASP vorgesehener Maßnahmen und sieht das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, die als für die Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte der Ukraine verantwortlich identifiziert wurden, sowie der für Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine verantwortlichen Personen und der mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen vor.
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates dient zur Umsetzung bestimmter im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehener Maßnahmen und sieht das Einfrieren von Geldern…
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 dient zur Umsetzung bestimmter im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehener Maßnahmen und sieht das Einfrieren von Geldern und…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden bestimmte Maßnahmen umgesetzt, die in dem Beschluss 2014/145/GASP vorgesehen sind; die genannte Verordnung…
Im Beschluss 2014/119/GASP ist vorgesehen, dass im Hinblick auf die Stärkung und Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte in…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden bestimmte Maßnahmen umgesetzt, die in dem Beschluss 2014/145/GASP vorgesehen sind; die genannte Verordnung…
Am 29. Januar 2015 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2015/143 an, mit dem der Beschluss 2014/119/GASP geändert wird und die Benennungskriterien für das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.