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Um die Anforderungen der Haushaltsordnung an die Finanzverwaltung des Fonds einzuhalten, müssen einfache Verfahren für die Rechnungslegung sowie für die Prüfung und Annahme der Rechnungslegung festgelegt werden, die eine eindeutige Grundlage und Rechtssicherheit für diese Vorkehrungen bieten sollten. Damit die Mitgliedstaaten ihren Zuständigkeiten ordnungsgemäß nachkommen können, sollten sie überdies Beträge ausschließen können, die Gegenstand einer laufenden Prüfung auf Recht- und Ordnungsmäßigkeit sind.
Um die Anforderungen der Haushaltsordnung an die Finanzverwaltung der Fonds und des EMFF einzuhalten, müssen Verfahren für die Rechnungslegung sowie für die…
Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass ihre Verwaltungs- und Kontrollsysteme gut strukturiert sind und…
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Verwaltungsgesellschaften zur Festlegung, Umsetzung und Aufrechterhaltung von Rechnungslegungsgrundsätzen und -methoden,…
Die Mitgliedstaaten sollten den Verwaltungs-, Kontroll- und Prüfverpflichtungen nachkommen und die in den Bestimmungen zur geteilten Mittelverwaltung in dieser…
Die Verwaltungsverfahren für die Auszahlung eines Finanzbeitrags sollten möglichst einfach und zeiteffizient gestaltet sein. Detaillierte Bestimmungen zur…
Gemäß Artikel 317 AEUV und im Rahmen der geteilten Verwaltung sollten die Bedingungen festgelegt werden, unter denen die Kommission ihre Befugnisse beim Vollzug…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.