Erwägungsgrund 63 32024R2509
Der Rechnungsführer sollte Verfahren einrichten, mit denen sichergestellt wird, dass für die Kassenführung eingerichtete Konten sowie Zahlstellen keinen negativen Saldo aufweisen.
Der Rechnungsführer sollte Verfahren einrichten, mit denen sichergestellt wird, dass für die Kassenführung eingerichtete Konten sowie Zahlstellen keinen negativen Saldo aufweisen.