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Angesichts der Bedeutung und Komplexität des Sektors aromatisierte Weinerzeugnisse empfiehlt es sich, besondere Vorschriften für die Beschreibung und Aufmachung von aromatisierten Weinerzeugnissen festzulegen, die die in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 festgelegten Vorschriften über die Etikettierung ergänzen. Mit diesen besonderen Vorschriften sollte auch einem Missbrauch der Verkehrsbezeichnungen von aromatisierten Weinerzeugnissen bei Erzeugnissen, die den Anforderungen dieser Verordnung nicht entsprechen, entgegengewirkt werden.
Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gilt für die Aufmachung und Etikettierung aromatisierter Weinerzeugnisse, sofern in dieser Verordnung keine abweichenden…
Verkehrsbezeichnungen können durch eine nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 geschützte geografische Angabe für aromatisierte Weinerzeugnisse ergänzt…
Der Name einer gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 geschützten geografischen Angabe für aromatisierte Weinerzeugnisse ist auf dem Etikett in der Sprache…
Um die Klarheit und Transparenz des Unionsrechts für aromatisierte Weinerzeugnisse sicherzustellen, sollten die unter dieses Recht fallenden Erzeugnisse, die…
Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt für die Aufmachung und Etikettierung aromatisierter Weinerzeugnisse, sofern in…
Die Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 122/94 der Kommission haben sich bei der Regelung des Sektors aromatisierte Weine,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.