Erwägungsgrund 1 32014R0271
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates werden die Maßnahmen umgesetzt, die im Beschluss 2010/788/GASP vorgesehen sind. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 enthält die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach Maßgabe der Verordnung eingefroren werden.