Gesetze
Gesetz wird geladen …
In der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 wurden die Tiergesundheitsanforderungen, die bei der Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken erfüllt werden müssen, sowie die Vorschriften für die Kontrollen derartiger Verbringungen festgelegt. Die Verordnung gilt für Heimtiere der in ihrem Anhang I genannten Arten, die zwischen Mitgliedstaaten oder aus Drittländern verbracht werden. Hunde, Katzen und Frettchen sind in Teil A bzw. in Teil B des genannten Anhangs aufgeführt. Die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 gilt seit dem 3. Juli 2004.
des Anhangs III der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission vom 28. Juni 2013 zu den Muster-Identifizierungsdokumenten für die Verbringung von…
Die Einfuhr von Tieren, ausgenommen Hunde, Katzen und Frettchen, die Heimtiere im Sinne des Artikels 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des…
Darüber hinaus ist in der Entscheidung 2004/539/EG der Kommission vom 1. Juli 2004 mit Übergangsmaßnahmen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des…
Darüber hinaus hat die Kommission die Verordnung (EU) Nr. 388/2010 der Kommission vom 6. Mai 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des…
Die Entscheidung 2003/803/EG der Kommission vom 26. November 2003 zur Festlegung eines Musterausweises für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen…
Zur Erleichterung des Übergangs zu den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 wurde die Entscheidung 2004/301/EG der Kommission vom 30. März 2004 zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.