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Darüber hinaus ist in der Entscheidung 2004/539/EG der Kommission vom 1. Juli 2004 mit Übergangsmaßnahmen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 genannten Arten in ihr Hoheitsgebiet bis 1. Oktober 2004 nach den vor dem 3. Juli 2004 geltenden einzelstaatlichen Vorschriften erlauben.
In der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 wurden die Tiergesundheitsanforderungen, die bei der Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken erfüllt werden…
Darüber hinaus hat die Kommission die Verordnung (EU) Nr. 388/2010 der Kommission vom 6. Mai 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des…
Zur Erleichterung des Übergangs zu den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 wurde die Entscheidung 2004/301/EG der Kommission vom 30. März 2004 zur…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als…
Die Entscheidung 2003/803/EG der Kommission vom 26. November 2003 zur Festlegung eines Musterausweises für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen…
Abweichend von Artikel 33 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 dürfen gemäß der Richtlinie 79/373/EWG und Artikel 16 der Richtlinie 70/524/EWG des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.