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Die nationalen Regulierungsbehörden und die Fernleitungsnetzbetreiber sollten den bewährten Praktiken und Bemühungen zur Harmonisierung der Prozesse für die Durchführung dieser Verordnung Rechnung tragen. Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten die Agentur und die nationalen Regulierungsbehörden dafür sorgen, dass die Bilanzierungsregeln im gesamten Gebiet der Union so effektiv wie möglich umgesetzt werden.
Für die Ausgeglichenheit ihrer Bilanzierungsportfolios sind die Netznutzer verantwortlich, damit die Fernleitungsnetzbetreiber in möglichst geringem Umfang…
Es ist wichtig, dass die Kommission und die Agentur bei der Umsetzung dieser Verordnung eng zusammenarbeiten und die europäischen Netze der Übertragungs- bzw.…
Die nationalen Regulierungsbehörden sollten für die Durchsetzung dieser Verordnung in den Mitgliedstaaten verantwortlich sein. Zu diesem Zweck sollten sie über…
Um die Kontinuität der Durchführung des Ausgleichsmechanismus für Übertragungsnetzbetreiber zu gewährleisten, sollten neue, in Artikel 18 Absätze 1 und 2 der…
Die Agentur sollte mit entsprechenden finanziellen Mitteln und Humanressourcen ausgestattet werden, damit sie die im Rahmen dieser Verordnung zugewiesenen…
Die Mitgliedstaaten sollten die Behörde bzw. die Behörden benennen, die für die Vorschläge für harmonisierte Einstufungen und Kennzeichnungen zuständig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.